Im o.g. Zeitraum legt der teilnehmende Betrieb einen bestimmten Spendenbetrag fest. Dem Betrieb ist es freigestellt, ob er eine fixe Spendenzusage machen möchte oder ob er seine Spende auf Basis, der im o.g. Zeitraum verkauften Ware/Konsumation/Dienstleistung/ Stückzahl festlegen will. Ein Betrieb kann beispielsweise im o.g. Zeitraum pro Kassenzettel eine Spende tätigen oder auch pro verkaufter Ware oder Dienstleistung einen bestimmten Spendenbetrag festlegen (z.B. pro verkaufter Flasche Wein, pro Pizza, pro Weihnachtsmenu, pro Kleidungsstück, pro Übernachtung, pro Haarschnitt, pro Massage, pro Maniküre etc.).
Dies ist dem teilnehmenden Betrieb selbst überlassen.